Zum Inhalt springen
BGGI Health

Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Fassung 1.1 · Stand: 12. August 2026

Entwurf — die juristische Prüfung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt steht noch aus. Der Inhalt ist sorgfältig erstellt, aber noch nicht abschließend rechtlich geprüft.

1. Warum eine gesonderte Einwilligung?

Gesundheitsdaten sind besonders geschützte Daten (Art. 9 DSGVO). Ihre Verarbeitung auf dieser Plattform erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer AUSDRÜCKLICHEN Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) — getrennt von allen übrigen Einwilligungen (Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Marketing). Diese Einwilligung wird gesondert abgefragt und gesondert protokolliert.

2. Worin Sie einwilligen

Verarbeitung Ihrer medizinischen Unterlagen (Befunde, Berichte, Labor- und Bildgebungsdaten) zur Fallaufbereitung durch BGGI.

Weitergabe der von Ihnen freigegebenen Unterlagen an die von Ihnen gewählten bzw. Ihrem Fall zugewiesenen Kliniken und Ärzte — auch außerhalb der EU / des EWR, sofern Sie dem im Einzelfall zustimmen (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitt 10).

Optionale KI-gestützte Voranalyse Ihrer Unterlagen zur schnelleren Fallaufbereitung; die Ergebnisse werden stets durch BGGI-Personal geprüft.

3. Freiwilligkeit und Widerruf

Die Einwilligung ist freiwillig. Ohne sie kann die Plattform ihre Kernleistung (Vermittlung medizinischer Behandlung) allerdings nicht erbringen.

Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen: Portal → Datenschutz → Einwilligungen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung. Nach dem Widerruf werden Ihre Gesundheitsdaten nicht weiter verarbeitet und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Änderungshistorie

  • 2026-08-12Fassung 1.1 — Auftragsverarbeiter konkretisiert, Speicherfristen ergänzt, Übermittlung an behandelnde Kliniken im Ausland, Zahlungs-/Storno-/Erstattungsregeln, neue Dokumente (Widerruf, Telemedizin, Gesundheitsdaten-Einwilligung, Cookies).
  • 2026-08-08Fassung 1.0 — Erstveröffentlichung.
Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten — BGGI Health · BGGI Health