Kooperationsvertrag für Ärztinnen und Ärzte
Fassung 1.0 · Stand: 19. August 2026
Entwurf — die juristische Prüfung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt steht noch aus. Der Inhalt ist sorgfältig erstellt, aber noch nicht abschließend rechtlich geprüft.
1. Vertragsparteien und Gegenstand
Dieser Kooperationsvertrag wird geschlossen zwischen der BGGI GmbH, Rostocker Straße 43, 53117 Bonn, HRB 26753 Amtsgericht Bonn („BGGI“), und der Ärztin oder dem Arzt, die oder der ihn über die Plattform BGGI Health digital annimmt („Arzt“).
Gegenstand ist die Zusammenarbeit bei der Vermittlung, Organisation und Abwicklung medizinischer Behandlungen für Patientinnen und Patienten, die über die Plattform health.bggi.eu betreut werden.
2. Stellung des Arztes
Der Arzt ist freiberuflich und eigenverantwortlich tätig. Ein Anstellungs-, Gesellschafts- oder Handelsvertreterverhältnis wird nicht begründet.
Die medizinische Behandlung erfolgt ausschließlich in der Verantwortung des Arztes; der Behandlungsvertrag kommt unmittelbar zwischen Arzt und Patient zustande. BGGI erbringt keine Heilbehandlung, sondern Vermittlungs-, Organisations- und Serviceleistungen.
3. Plattformbindung und Umgehungsverbot
(1) Für Patienten, deren Kontakt zum Arzt über die Plattform zustande gekommen ist („vermittelte Patienten“), werden alle über die Plattform angebahnten Leistungen — Beratung, Zweitmeinung, Videosprechstunde, Behandlungsorganisation sowie gebuchte Serviceleistungen — über die Plattform abgewickelt und abgerechnet.
(2) Der Arzt wird vermittelte Patienten für dieselbe Behandlungsepisode nicht an der Plattform vorbei behandeln, nicht an Dritte weiterleiten und nicht zur Umgehung der Plattform veranlassen. Dies gilt während der Laufzeit dieses Vertrags und für zwölf Monate nach dem letzten über die Plattform vermittelten Kontakt.
(3) Unberührt bleiben die freie Arztwahl des Patienten, gesetzliche und berufsrechtliche Pflichten des Arztes (insbesondere die Behandlung in Notfällen) sowie Behandlungsverhältnisse, die nachweislich unabhängig von der Plattform bestanden oder entstanden sind.
(4) Umgeht der Arzt die Plattform entgegen Absatz 2, bleibt der Vergütungsanspruch der BGGI aus der jeweiligen Vermittlung bestehen. BGGI kann Auskunft über die erbrachten Leistungen verlangen, soweit dies zur Abrechnung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Die Höhe einer etwaigen pauschalierten Entschädigung wird gesondert vereinbart. [Platzhalter — anwaltlich festzulegen]
4. Vergütung und Abrechnung
Der Arzt legt seine Honorare für Beratungs-, Gesprächs- und Videoleistungen in der Plattform selbst fest. BGGI erhebt auf die über die Plattform abgewickelten Leistungen eine Servicegebühr (Aufschlag), die dem Arzt in der Plattform transparent angezeigt wird.
Die Abrechnung und Auszahlung des Arzthonorars erfolgt gemäß den in der Plattform hinterlegten Konditionen.
5. Pflichten des Arztes
Der Arzt sichert zu: eine gültige Approbation oder Berufserlaubnis, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung, die Beachtung des ärztlichen Berufsrechts und der Schweigepflicht, wahrheitsgemäße Profil- und Preisangaben sowie die sorgfältige und zeitnahe Bearbeitung der über die Plattform zugewiesenen Fälle.
6. Pflichten der BGGI
BGGI stellt die Plattform bereit, organisiert auf Wunsch Begleitleistungen (z. B. Dolmetschen, Transfer, Terminorganisation), übernimmt die Abwicklung der über die Plattform gebuchten Leistungen und benennt dem Arzt einen Ansprechpartner.
7. Datenschutz
Die Parteien beachten die DSGVO und das BDSG. Für die Behandlung ist der Arzt eigenständig Verantwortlicher; für den Betrieb der Plattform ist BGGI Verantwortlicher. Soweit erforderlich, schließen die Parteien ergänzende Vereinbarungen (z. B. zur Auftragsverarbeitung).
Der Arzt nutzt personenbezogene Daten vermittelter Patienten ausschließlich für die Behandlung und die Abwicklung über die Plattform — nicht für eigene Werbung.
8. Vertraulichkeit
Die Parteien wahren Vertraulichkeit über Geschäftsgeheimnisse, Konditionen und nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende fort.
9. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der digitalen Annahme und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits vermittelte, laufende Behandlungen werden ordnungsgemäß zu Ende geführt.
10. Berufsrechtlicher Vorbehalt
Sämtliche Regelungen dieses Vertrags gelten nur, soweit sie mit dem ärztlichen Berufsrecht und zwingendem Recht vereinbar sind. Insbesondere bleibt die freie Arztwahl unberührt; keine Regelung ist als Zuweisung von Patienten gegen Entgelt im Sinne des § 31 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte zu verstehen oder anzuwenden.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bonn. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Änderungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieses Vertrags; Übersetzungen dienen nur der Information.
Änderungshistorie
- 2026-08-19 — Fassung 1.0 — Erstfassung (Entwurf zur anwaltlichen Prüfung).