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BGGI Health
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Beteiligungsvertrag für die Plattform BGGI Health

Fassung 1.1 · Stand: 10. September 2026

1. Vertragsparteien und Gegenstand

Dieser Beteiligungsvertrag wird geschlossen zwischen der BGGI GmbH, Rostocker Straße 43, 53117 Bonn, HRB 26753 Amtsgericht Bonn („BGGI“), und der Person oder Einrichtung, die ihn über die Plattform BGGI Health digital annimmt („Beteiligte“). Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter und Rechtsformen.

Gegenstand ist eine wirtschaftliche Beteiligung an der Plattform „BGGI Health“ — der Softwareplattform und dem darüber geführten Geschäftsbetrieb der BGGI GmbH unter health.bggi.eu („Plattform“). Die Beteiligung bezieht sich ausschließlich auf die Plattform.

Sie ist ausdrücklich KEINE Beteiligung an der BGGI GmbH selbst. Die Beteiligte erwirbt keine Gesellschafterstellung, keine Geschäftsanteile, keine Stimm- oder Mitwirkungsrechte und keine Befugnis zur Geschäftsführung oder Vertretung. Die Leitung der Plattform liegt allein bei BGGI.

2. Einheiten

Die Plattform ist rechnerisch in 100.000 Einheiten aufgeteilt. Höchstens 49 % der Einheiten (49.000 Einheiten) werden an Beteiligte abgegeben; die Mehrheit bleibt dauerhaft bei BGGI.

BGGI führt das Beteiligungsregister der Plattform. Darin werden je Beteiligter die gehaltenen Einheiten sowie jeder Erwerb und jede Veräußerung mit Datum, Anzahl und Preis eingetragen. Für die Zahl der gehaltenen Einheiten ist der Stand des Registers maßgeblich.

3. Preis

Der Preis je Einheit wird von BGGI festgelegt und auf der Plattform angezeigt.

Bei Beginn des Angebots beträgt der Preis 100 € je Einheit. BGGI kann den Preis mit fortschreitendem Verkaufsstand und nach der Entwicklung der Plattform anheben; jede Änderung wird mit Datum in der Preishistorie der Plattform festgehalten.

Maßgeblich ist der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestätigung der Anfrage durch BGGI gilt (Abschnitt 4). Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Anzahl der Einheiten multipliziert mit dem so ermittelten Preis je Einheit, kaufmännisch auf Cent gerundet.

4. Zustandekommen

Der Erwerb von Einheiten kommt in folgenden Schritten zustande: (1) Die Beteiligte stellt über die Plattform eine Kaufanfrage über eine bestimmte Anzahl Einheiten; die Anfrage ist unverbindlich. (2) BGGI prüft die Anfrage und bestätigt sie oder lehnt sie ab; erst mit der Bestätigung steht der Preis fest. (3) Die Beteiligte unterzeichnet diesen Vertrag digital (Abschnitt 11). (4) Die Beteiligte überweist den Gesamtpreis auf das von BGGI genannte Konto unter Angabe des mitgeteilten Verwendungszwecks. (5) Nach Eingang der Zahlung trägt BGGI die Einheiten in das Beteiligungsregister ein.

Über die Plattform wird kein Geld eingezogen; die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung der Beteiligten. Bis zur Eintragung in das Beteiligungsregister besteht kein Anspruch auf Einheiten und kein Anspruch auf Gewinnbeteiligung. Geht die Zahlung nicht ein, wird die bestätigte Anfrage gegenstandslos.

5. Gewinnbeteiligung

Die Beteiligte ist jährlich am Gewinn der Plattform beteiligt. Ihr Anteil beträgt: gehaltene Einheiten geteilt durch 100.000, bezogen auf den von BGGI für das jeweilige Geschäftsjahr festgestellten Jahresgewinn der Plattform.

BGGI stellt den Jahresgewinn der Plattform nach Abschluss des Geschäftsjahres fest. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Feststellung im Beteiligungsregister eingetragenen Einheiten.

Die Auszahlung erfolgt binnen [Platzhalter — anwaltlich festzulegen] nach der Feststellung auf das von der Beteiligten in der Plattform hinterlegte Konto. Beträge werden auf volle Cent abgerundet; ein Rundungsrest verbleibt bei der Plattform.

Wird für ein Geschäftsjahr kein Gewinn festgestellt, erfolgt keine Auszahlung; ein Anspruch auf Nachzahlung in späteren Jahren besteht nicht. Die Beteiligte trifft keine Nachschusspflicht. Die Beteiligung wird nicht verzinst.

6. Verkauf und Übertragung

Ein Verkauf von Einheiten ist nur über BGGI möglich. Die Beteiligte stellt dazu über die Plattform eine Verkaufsanfrage; maßgeblich ist der Preis je Einheit, der nach Abschnitt 3 zum Zeitpunkt der Annahme der Verkaufsanfrage gilt. BGGI entscheidet über die Annahme der Verkaufsanfrage.

Eine Übertragung von Einheiten an Dritte — durch Verkauf, Schenkung oder auf andere Weise — bedarf der vorherigen Zustimmung von BGGI in Textform. Eine Übertragung ohne diese Zustimmung ist BGGI gegenüber unwirksam.

Für den Bestand an Einheiten ist allein die Eintragung im Beteiligungsregister maßgeblich.

7. Information

BGGI teilt der Beteiligten jährlich nach der Feststellung mit: den festgestellten Jahresgewinn der Plattform, die Zahl der von ihr gehaltenen Einheiten und den daraus folgenden Betrag ihrer Gewinnbeteiligung.

Ihre Einheiten, ihre Anfragen und ihre Gewinnbeteiligungen kann die Beteiligte jederzeit in ihrem eigenen Bereich der Plattform einsehen.

8. Risiken

Die Beteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung. Ob und in welcher Höhe ein Gewinn festgestellt wird, hängt vom Geschäftsverlauf der Plattform ab und ist nicht garantiert.

Ein vollständiger Verlust des eingesetzten Betrags ist möglich. Die Beteiligung unterliegt keiner Einlagensicherung. BGGI erbringt keine Anlageberatung; die Beteiligte entscheidet eigenverantwortlich und holt bei Bedarf unabhängigen Rat ein.

Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung, insbesondere nach dem Vermögensanlagengesetz (Prospektpflicht). Bis zum Abschluss dieser Prüfung ist jede Anfrage unverbindlich; BGGI kann Anfragen bis dahin ablehnen, ohne dass daraus Ansprüche entstehen.

9. Laufzeit und Beendigung

Laufzeit und Beendigung dieses Vertrags, insbesondere Kündigungsrechte beider Seiten und ein Rückkauf der Einheiten durch BGGI: [Platzhalter — anwaltlich festzulegen].

Bis zu einer solchen Regelung ist ein Ausscheiden aus der Beteiligung nur über den Verkauf oder die Übertragung der Einheiten nach Abschnitt 6 möglich.

10. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung der Plattform BGGI Health.

BGGI verarbeitet die Beteiligungsdaten (Name, Anschrift, Einheiten, Anfragen, Unterschrift), die Kontodaten (Kontoinhaber, IBAN, BIC) und — soweit angegeben — die Steuernummer der Beteiligten zur Durchführung dieses Vertrags, insbesondere zur Führung des Beteiligungsregisters, zur Abwicklung der Zahlung und zur Auszahlung der Gewinnbeteiligung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bonn.

Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieses Vertrags; Übersetzungen dienen nur der Information. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Die Beteiligte nimmt diesen Vertrag durch digitale Unterschrift an: Sie gibt ihren Namen ein, bestätigt, den Vertrag gelesen zu haben, und bestätigt die Unterschrift über den per E-Mail zugesandten Link. BGGI speichert Name, Zeitpunkt, Fassung und die Prüfsumme des unterzeichneten Wortlauts. Diese digitale Unterschrift gilt als Annahme des Vertrags.

Änderungshistorie

  • 2026-09-10Fassung 1.1 — Verweis in § 6 berichtigt: der Preis richtet sich nach Abschnitt 3; eine Staffel gibt es dort nicht.
  • 2026-09-09Fassung 1.0 — Erstfassung.