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Vertrag für Vermieter von Unterkünften

Fassung 1.0 · Stand: 8. September 2026

Entwurf — die juristische Prüfung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt steht noch aus. Der Inhalt ist sorgfältig erstellt, aber noch nicht abschließend rechtlich geprüft.

1. Vertragsparteien und Gegenstand

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der BGGI GmbH, Rostocker Straße 43, 53117 Bonn, HRB 26753 Amtsgericht Bonn („BGGI“), und der Vermieterin oder dem Vermieter, die oder der ihn über die Plattform BGGI Health digital annimmt („Vermieter“).

Gegenstand ist die Bereitstellung von Unterkünften für Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen, die über die Plattform vermittelt werden. Dieser Vertrag ist ein Rahmenvertrag; die einzelne Unterbringung entsteht mit der Buchung über die Plattform.

2. Stellung des Vermieters

Der Vermieter ist selbstständig tätig; ein Arbeitsverhältnis entsteht nicht. Er stellt die Unterkunft in eigener Verantwortung bereit und trägt die dafür erforderlichen Erlaubnisse und Anmeldungen.

Der Vermieter erbringt keine Heilbehandlung, keine Pflege und keine medizinische Betreuung.

3. Freigabe, Angebot und Preise

Der Zugang setzt die vorherige Freigabe durch BGGI voraus. Der Vermieter hinterlegt seine Unterkünfte in der Plattform mit einer wahrheitsgemäßen Beschreibung, mit Bildern, die den tatsächlichen Zustand zeigen, und mit seinem Preisangebot.

Es gelten die in der Plattform hinterlegten Konditionen. Preise, Zuschläge und Nebenkosten werden dort geführt und der Patientin oder dem Patienten vor der Buchung transparent angezeigt; Beträge werden in diesem Vertrag nicht festgelegt.

Preisänderungen wirken erst für Buchungen, die nach der Änderung vorgenommen werden. Bestätigte Buchungen bleiben zum bestätigten Preis bestehen.

4. Buchung und Abwicklung

Buchungen werden über die Plattform angefragt und bestätigt. Der Vermieter pflegt die Verfügbarkeit aktuell und beantwortet Anfragen innerhalb der in der Plattform hinterlegten Frist.

Eine bestätigte Buchung ist verbindlich. Änderungen der Reise — insbesondere Verschiebungen von Behandlungsterminen — werden über die Plattform mitgeteilt und, soweit möglich, einvernehmlich umgesetzt.

5. Mindeststandards der Unterkunft

Die Unterkunft ist bei Ankunft sauber, sicher und in dem Zustand, in dem sie in der Plattform beschrieben wurde. Ausstattung, Größe, Lage und Erreichbarkeit entsprechen den Angaben.

Die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Hygiene — insbesondere Brandschutz, funktionierende Rauchwarnmelder, sichere Elektrik und einwandfreie sanitäre Einrichtungen — sind eingehalten. Zugesagte Merkmale wie Barrierearmut oder Aufzug müssen tatsächlich vorhanden sein.

Der Vermieter achtet die Privatsphäre der Gäste. Bild- und Tonaufnahmen in der Unterkunft sind unzulässig.

6. Absage, Ausfall und Ersatz

Für Absagen durch die Patientin oder den Patienten gelten die in der Plattform hinterlegten Absagebedingungen und Fristen.

Kann der Vermieter eine bestätigte Buchung nicht erfüllen, teilt er dies unverzüglich über die Plattform mit und wirkt an einer gleichwertigen Ersatzunterkunft mit. Die Behandlung der Mehrkosten richtet sich nach den in der Plattform hinterlegten Konditionen. [Platzhalter — Ausfallregelung und etwaige Pauschalen anwaltlich festzulegen]

7. Abrechnung und Zahlung

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Plattform. Der Vermieter nimmt kein Geld unmittelbar von Patientinnen, Patienten oder Begleitpersonen entgegen und vereinbart mit ihnen keine Zahlungen.

Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf das im Dienstleisterbereich hinterlegte Konto nach den in der Plattform hinterlegten Konditionen. Der Vermieter ist für die Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.

Kaution und Nebenkosten werden nur erhoben, soweit sie in der Plattform hinterlegt und der Patientin oder dem Patienten vor der Buchung angezeigt wurden.

8. Haftung und Versicherung

Der Vermieter haftet für den vertragsgemäßen Zustand der Unterkunft nach den gesetzlichen Bestimmungen und unterhält eine ausreichende Haftpflichtversicherung.

BGGI vermittelt die Unterkunft und haftet nicht für den Zustand der Räume oder für Schäden, die aus dem Aufenthalt entstehen. Die Haftung der BGGI ist unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; im Übrigen haftet BGGI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9. Datenschutz

Der Vermieter erhält nur die für die Unterbringung erforderlichen Daten: Name, Anzahl der Personen, Zeitraum und die für die Anreise nötigen Angaben. Gesundheitsdaten werden nicht übermittelt und nicht erfragt.

Die Daten werden nur für die jeweilige Unterbringung verarbeitet, nicht für eigene Werbung genutzt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Gesetzliche Melde- und Aufzeichnungspflichten bleiben unberührt.

Der Vermieter wahrt Verschwiegenheit über alles, was ihm über die Gäste bekannt wird, auch nach dem Ende dieses Vertrags. Jeden Verdacht auf eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet er BGGI unverzüglich.

10. Umgehungsverbot

Der Vermieter trifft mit über die Plattform vermittelten Gästen keine Vereinbarungen an der Plattform vorbei und wirbt bei ihnen nicht für eine unmittelbare Buchung. Kontaktdaten dürfen nur für die jeweilige Unterbringung genutzt werden.

Dies gilt während der Laufzeit dieses Vertrags und für zwölf Monate nach dem letzten über die Plattform vermittelten Aufenthalt. Bei einem Verstoß bleibt der Vergütungsanspruch der BGGI aus der Vermittlung bestehen.

11. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der digitalen Annahme und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bestätigte Buchungen werden ordnungsgemäß erfüllt. Mit dem Ende des Vertrags werden die Zugänge gesperrt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bonn. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Änderungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieses Vertrags; Übersetzungen dienen nur der Information.

Änderungshistorie

  • 2026-09-08Fassung 1.0 — Erstfassung (Entwurf zur anwaltlichen Prüfung).